Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir, Morphsuit-Promotion.com, Inhaber Jonas Weidemann, Guerickestraße 12, 10587 Berlin, nachfolgend „Morphsuit-Promotion“ genannt, bieten unsere Leistungen, soweit mit dem Vertragspartner keine vorrangigen individuellen Vertragsabreden schriftlich getroffen wurden, ausschließlich auf der Grundlage dieser Ihnen vor Beauftragung vollständig übermittelten Geschäftsbedingungen an. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Beauftragung für sich und die von Ihnen vertretenen (juristischen) Personen und Gesellschaften in Ihrer Gesamtheit sowohl für den aktuellen Auftrag, als auch für künftige Aufträge, Angebote, Bestätigungen und dazugehörige Erklärungen und Leistungen von Morphsuit-Promotion als verbindlich anerkennen.

 

1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

1.1 Der Vertrag zwischen Morphsuit-Promotion und dem Auftraggeber bedarf der Schriftform. Ermangelt der Vertrag dieser Form, so ist er schwebend unwirksam und kommt ausschließlich durch eine Bestätigung per E-Mail oder Brief von Morphsuit-Promotion zustande. Für den Inhalt des Vertrages ist der Inhalt des Angebotes bzw. der schriftlichen Bestätigung von Morphsuit-Promotion maßgebend, soweit der Auftraggeber dieser nicht unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Post) widerspricht.

1.2 Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung (Vollmacht) von Morphsuit-Promotion abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.

1.3 Soweit sich nach Vertragsschluss die Anforderungen an den Auftrag ändern und eine Anpassung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich mitzuteilen.

1.4 Änderungen und Abweichungen einzelner Auftragsleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Morphsuit-Promotion nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind Morphsuit-Promotion gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Auftrages nicht beeinträchtigen und die Änderungen und Abweichungen für den Auftraggeber zumutbar sind. Die Änderungen und Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

 

2. PREISE, ZAHLUNG, VERZUG, EIGENTUMSVORBEHALT, ABRECHNUNG

2.1 Alle vom Vertragspartner geschuldeten Entgelte sind in EURO zzgl. der aktuell geltenden MwSt. zur Zahlung fällig. Bei Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird unverzüglich eine Rechnung von Morphsuit-Promotion erstellt und dem Vertragspartner in der Regel per E-Mail oder Post übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Vertragspartner.

2.2 Sollte kein Eingang des Rechnungsbetrages innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen bei Morphsuit-Promotion feststellbar sein, so behält sich Morphsuit-Promotion das Recht vor, pro Erinnerung/Mahnung eine Unkostenpauschale von 10,00 Euro Netto zzgl. MwSt. zu erheben.

2.3 Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz erhoben. Es bleibt dem Vertragspartner vorbehalten, einen geringeren als den geltend gemachten Verzugsschaden nachzuweisen.

2.4 Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Entgelte bleiben alle Rechte bei Morphsuit-Promotion. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, kann Morphsuit-Promotion - unbeschadet sonstiger Rechte - jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Morphsuit-Promotion ist berechtigt, mit Vertragsschluss eine mit Rücksicht auf den Auftragswert angemessene Anzahlung einzufordern. Die Summe der Anzahlung ist, soweit vorhanden, im Vertrag festgelegt. Die Zahlung hat 14 Tage vor Aktionsbeginn zu erfolgen.

2.6 Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll und damit von Morphsuit-Promotion nicht geschuldet.

 

3. AUFTRAGSSTORNIERUNG, STORNIERUNG VON PERSONAL

3.1: Wird der Auftrag oder Teile des Auftrages vor Beendigung des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz von Morphsuit-Promotion beträgt 70,00 € Netto.

3.2: Storniert der Auftraggeber vor Aktionsbeginn, ohne dass ein von Morphsuit-Promotion zu vertretender Grund zur Stornierung vorliegt, steht Morphsuit-Promotion als Ersatz für den entgangenen Gewinn und den entstandenen Schaden ein Schadensersatz zu. Der Prozentsatz des Gesamtauftragswerts zzgl. MwSt. ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:

- bis 7 Tage vor Aktionsbeginn: 50%
- ab 7 Tage vor Aktionsbeginn: 80%
- ab 24 Stunden vor Aktionsbeginn: 100%

Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen sowie fremde Stornokosten sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten. Morphsuit-Promotion bleibt die Geltendmachung weitergehender Schäden vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

4. RECHT ZUR LEISTUNGSVERWEIGERUNG

4.1 Morphsuit-Promotion behält sich das Recht vor, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung, den Auftrag nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

 

5. HAFTUNG, VERJÄHRUNG

5.1 Die Haftung von Morphsuit-Promotion bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den typischerweise eintretenden, bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.

5.2 Die Haftung von Morphsuit-Promotion auf Schadensersatz für Schäden des Auftraggebers sowie für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, ist ausgeschlossen.

5.3 Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Morphsuit-Promotion verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis.

 

6. ABTRETUNG, AUFRECHNUNG

6.1 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Morphsuit-Promotion an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.

6.2 Dem Auftraggeber ist ausschließlich die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.

 

7. KONKURRENZSCHUTZ

7.1 Das von Morphsuit-Promotion eingesetzte oder vermittelte Personal darf für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber von diesem nicht beauftragt, angestellt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro Netto pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

8. NUTZUNGSRECHTE

8.1 Morphsuit-Promotion ist berechtigt, alle während der Durchführung des Auftrages aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese beinhalten insbesondere eingetragene Marken, Lizenzen, Logos und Produkte des Auftraggebers.

 

9. SONSTIGES

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

9.2 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

9.3 Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung findet eine solche Bestimmung Anwendung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

9.4: Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Stand der AGB: 03/2015

Vertragspartner des Auftraggebers:
Morphsuit-Promotion.com
Jonas Weidemann
Guerickestraße 12
10587 Berlin


Geschäftsführung: Jonas Weidemann